Arbeitnehmererfinderrechte

In Deutschland existiert ein spezielles Gesetz, das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, oft als Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) bezeichnet. Es regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Erfindungen. In dem Gesetz ist der Übergang der Rechte an einer Erfindung vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber normiert, ebenso die Vorgaben für die Vergütung von Erfindungen und die Pflichten, die bei der Nutzung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist komplex. Dies gilt auch für die umfangreichen Berechnungsmöglichkeiten bei möglichen Vergütungsansprüchen. Wir betreuen Sie sowohl als Unternehmen wie auch als Arbeitnehmer und beraten Sie hierzu umfassend.

Prüfung der Regularien des Arbeitnehmerfindungsgesetzes

Berechnung von Vergütungsansprüchen

Beratung zu Incentive- und Vergütungssystemen

Implementierung von standardisierten Vergütungsmodellen

Vertretung vor der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen des Deutschen Patent- und Markenamtes

Mitwirkung bei streitigen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten