Designs
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Neue Produkte, die Bestandteil einer Kollektion oder Modellserie sind, können als Gruppe in sogenannten Sammelanmeldungen geschützt werden.
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Strategische Beratung zur Anmeldung von Designs, Ausarbeitung von individuellen Strategien zur Absicherung Ihrer gestalterischen Erzeugnisse
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Ähnlichkeitsrecherchen und Erstellungen von Marktübersichten
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Designanmeldungen in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Gemeinschaftsgeschmacks-
musteranmeldungen in der EU beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie im Wege des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
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Nationale Designanmeldungen im Ausland über unser weltweites, langjährig bestehendes Netz von Anwaltskollegen
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Löschungsverfahren
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Durchsetzung von Designs
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Beantwortung oder Einleitung von Abmahnungen
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Verwaltung von Designportfolios
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Überwachung und Zahlung von Verlängerungsgebühren
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Lizenzverträge
Anmeldung
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob eine Einzel- oder Sammelanmeldung für Ihr neues Produktdesign in Frage kommt. Wir wählen mit Ihnen die optimalen Abbildungen des Designs für die Anmeldung aus. Wir betreuen Ihre Anmeldung im Eintragungsverfahren vor den verschiedenen Behörden.
Auslandsanmeldungen
Auch für Designs kann der Schutz durch Registrierung auf das Ausland ausgedehnt werden. Besonders einfach geschieht dies, indem wir unmittelbar für Sie ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster erwirken, das in sämtlichen Mitgliedsländern der Europäischen Union Geltung hat. In den Ländern, die das internationale Design für sich anerkennen, können wir für Sie ebenfalls direkt die Eintragung eines internationalen Designs beantragen.
Für die Registrierung von nationalen Designs im Ausland arbeiten wir mit Kollegen vor Ort zusammen, mit denen wir zum großen Teil schon jahrzehntelang kooperieren.
Verteidigung und Durchsetzung von Designs
Nach Eintragung Ihres Designs beraten wir Sie im Falle von Angriffen auf die Rechtsbeständigkeit und vertreten Sie im Löschungsverfahren.
Wir unterstützen Sie als Inhaber von Designs bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir prüfen, ob Produkte des Wettbewerbs Ihre registrierten Schutzrechte oder Ihre nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacks-
muster verletzen. Wir führen für Sie Korrespondenz zur Klärung möglicher Konflikte, beispielsweise bei Abmahnungen, und wir betreuen Sie in gerichtlichen Verletzungsverfahren.
Wir sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn Dritte sich durch die Herstellung oder den Vertrieb Ihrer Produkte in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. In diesen Fällen prüfen wir, ob tatsächlich ein Eingriff in Schutzrechte vorliegt, und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Dritten, die eine Verletzung ihrer Schutzrechte geltend machen.
Lizenzvereinbarungen
Gut gestaltete Produkte können auf vielfältige Weise genutzt werden. Für den Fall, dass Sie mit Vertriebspartnern kooperieren oder die Herstellung in Hände Dritter legen möchten, bieten sich eingetragene Designs als Grundlage für Lizenzvereinbarungen an. Bei Verhandlungen über Lizenzen unterstützen wir Sie, unter anderem durch das Abfassen von Verträgen.