Intelligenter Schutz,
partnerschaftliche Beratung
Wir bieten umfassende Unterstützung bei Patenten, Marken und Designs – von der Anmeldung bis zur internationalen Durchsetzung. Dabei führen wir Recherchen und Analysen durch, erstellen Gutachten und entwickeln IP-Strategien. Auch bei Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten ausländische Kanzleien und Unternehmen vor Ämtern. Zusätzlich kümmern wir uns um die Überwachung und Zahlung von Jahresgebühren. Vertrauen und partnerschaftliche Beratung auf Augenhöhe bilden die Basis unserer Arbeit.
Arbeitnehmererfinderrechte
In Deutschland existiert ein spezielles Gesetz, das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, oft als Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) bezeichnet. Es regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Erfindungen. In dem Gesetz ist der Übergang der Rechte an einer Erfindung vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber normiert, ebenso die Vorgaben für die Vergütung von Erfindungen und die Pflichten, die bei der Nutzung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen.
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist komplex. Dies gilt auch für die umfangreichen Berechnungsmöglichkeiten bei möglichen Vergütungsansprüchen. Wir betreuen Sie sowohl als Unternehmen wie auch als Arbeitnehmer und beraten Sie hierzu umfassend.
Arbeitnehmerfinderrechte: Rechtssicherheit für Unternehmen und Erfinder
Im Bereich der Arbeitnehmererfinderrechte beraten wir umfassend zu rechtlichen Pflichten, Vergütung und Verfahren – praxisnah und lösungsorientiert:
- Prüfung der Regularien des Arbeitnehmererfindergesetz
- Berechnung von Vergütungsansprüchen
- Beratung zu Incentive- und Vergütungssystemen
- Implementierung von standardisierten Vergütungsmodellen
- Vertretung vor der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen des Deutschen Patent- und Markenamtes
- Mitwirkung bei streitigen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten


