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Designs (frühere Bezeichnung: Geschmacksmuster)

Das Design ist das richtige Schutzrecht, wenn Sie das Design Ihres Produkts im In- oder Ausland schützen möchten. Da neue Produkte oft Bestandteil einer Kollektion oder Modellserie sind, können solche Gruppen neuer Produkte in sogenannten Sammelanmeldungen geschützt werden.

Anmeldung

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob eine Einzel- oder Sammelanmeldung für Ihr neues Produktdesign in Frage kommt. Wir wählen mit Ihnen die optimalen Abbildungen des Designs für die Anmeldung aus. Wir betreuen zusammen mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen Ihre Anmeldung im Eintragungsverfahren vor den verschiedenen Behörden.

Auslandsanmeldungen

Auch für Designs kann der Schutz durch Registrierung auf das Ausland ausgedehnt werden. Besonders einfach geschieht dies, indem wir unmittelbar für Sie ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster erwirken, das in sämtlichen Mitgliedsländern der Europäischen Union rechtskräftig ist. In den Ländern, die das internationale Design für sich anerkennen, können wir ebenfalls unmittelbar für Sie die Eintragung eines internationalen Designs beantragen.

Für die Registrierung von Designs in anderen Ländern arbeiten wir mit Kollegen vor Ort zusammen, mit denen wir zum Teil schon Jahrzehnte kooperieren.

Verteidigung und Durchsetzung von Designs

Wir unterstützen Sie als Inhaber von Design-Schutzrechten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir prüfen, ob Produkte des Wettbewerbs unter Umständen Ihre registrierten Schutzrechte verletzen. Wir vertreten Sie in der Korrespondenz zur Klärung möglicher Konfliktfälle, und wir betreuen Sie in Verletzungsklagen.

Wir sind dann auch Ihre Ansprechpartner, wenn Dritte sich durch die Herstellung oder den Vertrieb Ihrer Produkte in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Auch in diesen Fällen prüfen wir, ob ein Eingriff in Schutzrechte tatsächlich vorliegt und vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten, die eine Verletzung ihrer Schutzrechte geltend machen.

Lizenzvereinbarungen

Gut gestaltete Produkte können auf vielfältige Weise genutzt werden. Für den Fall, dass Sie zum Beispiel mit Vertriebspartnern kooperieren oder die Herstellung in Hände Dritter legen möchten, bieten sich eingetragene Designs als Grundlage für Lizenzvereinbarungen an. Bei Verhandlungen über solche Verträge unterstützen wir Sie, unter anderem durch das Abfassen von Verträgen.