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Marken (frühere Bezeichnung: Warenzeichen)

Durch eine Marke können Sie eine Bezeichnung, ein Logo oder eine sonstige Markenform wie z.B. eine dreidimensionale Marke für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung schützen lassen.

Im Bereich der Marken sind wir für Sie umfassend tätig, von der Recherche vor Einreichung einer Anmeldung bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte aus einer eingetragenen Marke, und zwar im In- wie im Ausland.

Recherche/Anmeldung

Wenn Sie eine Marke für sich registrieren lassen wollen, entwickeln wir mit Ihnen zunächst eine Strategie, wie Ihre Interessen bestmöglich geschützt werden können. Dabei wählen wir die geeignete Markenform aus, erstellen mit Ihnen ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und überprüfen für Sie durch eine Recherche zunächst die Verfügbarkeit der gewünschten Bezeichnung, des Logos oder der sonstigen Markenform. Anschließend betreuen wir das Anmeldeverfahren vor der jeweiligen Behörde und setzen uns, falls erforderlich, mit amtlichen Beanstandungen wegen absoluter Schutzhindernisse (eine Marke kann z.B. als "beschreibend" zurückgewiesen werden) oder mit Widersprüchen, im Rahmen derer Dritte etwaige ältere Rechte geltend machen, auseinander. Dabei erstellen wir auch Vorrechtsvereinbarungen, durch die sich ein Widerspruchsverfahren häufig beilegen lässt.

Nutzung, Verteidigung und Durchsetzung von Marken

Im Rahmen der sog. Kollisionsüberwachung ermitteln wir für Sie jüngere, zu Ihrer Marke identische oder ähnliche Drittzeichen und machen Ihre Rechte im Widerspruchsverfahren für Sie geltend. Im Falle von Verletzungen helfen wir Ihnen zusammen mit spezialisierten Rechtsanwälten, mit denen wir kooperieren, Ihre Rechte, sei es außergerichtlich oder auf dem Klagewege, durchzusetzen. Wenn Sie Ihre Marke durch Dritte nutzen lassen wollen oder die Marke eines anderen nutzen möchten, führen wir für Sie die Verhandlungen und erarbeiten den erforderlichen Lizenzvertrag.

Schutz im Ausland

Wir vertreten Sie neben nationalen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht auch bei der europäischen Markenbehörde, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum - EUIPO, und der internationalen Behörde, der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Für den Schutz, die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Marken im Ausland können wir auf ein umspannendes Netz von Kollegen in allen Ländern der Welt zurückgreifen.

Für einen Markenschutz über Deutschland hinaus gibt es heutzutage eine Reihe von Schutzmöglichkeiten, sei es als nationale Einzelmarke, als Unionsmarke (früher: Europäische Gemeinschaftsmarke) oder als Internationale Registrierung nach dem Madrider Markenabkommen bzw. dessen Protokoll mit unterschiedlichen Ausrichtungen hinsichtlich der Schutzvoraussetzungen, Benutzungsvorschriften und nicht zuletzt Kosten. Wir helfen Ihnen, die abhängig vom gewünschten Länderumfang für Sie günstigste Schutzmöglichkeit zu finden.