Marken

Durch eine Marke können Sie eine Bezeichnung, ein Logo oder eine sonstige Markenform, wie z. B. eine dreidimensionale Marke, für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung schützen lassen. Mit einer Marke können Sie sich vom Wettbewerb abgrenzen.

STORK BAMBERGER bietet eine große Bandbreite an Dienstleistungen für den maximalen Schutz Ihrer Markenrechte. Unsere Beratung ist auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung in allen Bereichen des Markenrechts begleiten wir Sie von der Recherche vor der Einreichung über die Anmeldung und Eintragung bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Strategische Beratung zur Anmeldung von Marken, Ausarbeitung von individuellen Markenstrategien

Markenrecherchen und markenrechtliche Bewertungen von Zeichen

Ausarbeitung von individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen

Markenanmeldungen in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), in der EU als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie im Wege Internationaler Registrierungen (IR-Marken) bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Nationale Markenanmeldungen im Ausland über unser weltweites und langjährig bestehendes Netz von Anwaltskollegen

Widerspruchsverfahren beim DPMA oder EUIPO

Löschungsverfahren

Durchsetzung von Marken

Beantwortung oder Einleitung von Abmahnungen

Markenüberwachungen und Markenmonitoring

Verwaltung von Markenportfolios

Überwachung und Zahlung von Verlängerungsgebühren

Markenlizenzverträge, Markenverkäufe, Markenübertragungen und Abgrenzungen zu entgegenstehenden Marken

Recherche
Wenn Sie eine Marke für sich registrieren lassen wollen, entwickeln wir mit Ihnen zunächst eine Strategie, wie Ihre Interessen bestmöglich geschützt werden. Dabei prüfen wir, ob die Eintragungserfordernisse erfüllt sind und wählen anschließend die geeignete Markenform (Logo bzw. Bildmarke, Wortmarke, Wort-Bild-Marke, 3D-Marke etc.). Wir erstellen mit Ihnen ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Im Rahmen einer Recherche überprüfen wir die Verfügbarkeit der gewünschten Bezeichnung, des Logos oder der sonstigen Markenform für die gewählten Waren/Dienstleistungen.
Anmeldung

Für die Anmeldung betreuen wir das Verfahren vor der jeweiligen Behörde und setzen uns, falls erforderlich, mit amtlichen Beanstandungen wegen absoluter Schutzhindernisse (eine Marke kann z.B. als „beschreibend“ zurückgewiesen werden) auseinander. Wenn Dritte ältere Rechte geltend machen, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren. Dabei erstellen wir auch Vorrechtsvereinbarungen, durch die sich ein Widerspruchsverfahren häufig beilegen lässt.

Schutz im Ausland
Wir vertreten Sie neben nationalen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht (BPatG) auch bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der internationalen Behörde, der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Für den Schutz, die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Marken im Ausland können wir auf ein umspannendes Netz von Kollegen in allen Ländern der Welt zurückgreifen, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Für einen Markenschutz über Deutschland hinaus gibt es heutzutage eine Reihe von Möglichkeiten. Schutz ist möglich als nationale Einzelmarke, als Unionsmarke (früher: Europäische Gemeinschaftsmarke) oder für mehrere Länder gebündelt als Internationale Registrierung nach dem Madrider Markenabkommen bzw. dessen Protokoll. Die Schutzmöglichkeiten unterscheiden sich hinsichtlich der Schutzvoraussetzungen, der Benutzungsvorschriften und nicht zuletzt der Kosten. Wir helfen Ihnen, die abhängig vom gewünschten Länderumfang für Sie günstigste Schutzmöglichkeit zu finden.

Verteidigung und Durchsetzung von Marken
Im Rahmen der sog. Kollisionsüberwachung ermitteln wir für Sie jüngere, zu Ihrer Marke identische oder ähnliche Drittzeichen und machen Ihre Rechte im Widerspruchsverfahren geltend. Im Falle von Verletzungen helfen wir Ihnen, Ihre Rechte außergerichtlich und/oder auf dem Klagewege durchzusetzen. Dabei kooperieren wir, wo erforderlich, mit spezialisierten Rechtsanwälten. Wenn Dritte Ihre Marken unberechtigt nutzen, ist eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung im ersten Schritt das Mittel zur Wahl.

Sofern Sie umgekehrt im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit abgemahnt wurden, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine zweckdienliche Strategie zur Abwehr oder Verteidigung.

Auch beraten und vertreten wir Sie nach Eintragung der Marke bei Angriffen auf Ihr Schutzrecht in Löschungsverfahren. Löschungsgründe sind neben älteren Rechten oder mangelnder Eintragungsfähigkeit vor allem der Verfall aufgrund von Nichtbenutzung.

Lizenzvereinbarungen
Wenn Sie Ihre Marke durch Dritte nutzen lassen wollen oder die Marke eines anderen nutzen möchten, führen wir für Sie die Verhandlungen und erarbeiten den erforderlichen Lizenzvertrag.