Patente/Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre technischen Erfindungen, wenn sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.

Die Arbeit mit Patenten ist einer der Kernbereiche der Patentanwaltstätigkeit. Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen Folgendes:

Neuheitsrecherchen und Gutachten zur Patentfähigkeit

Ausarbeitung, Einreichung und Durchführung der Erteilungsverfahren von Patentanmeldungen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt

Freedom-to-Operate-Analysen (FTO-Analysen)

Gutachten zur Rechtsbeständigkeit

Verletzungsprüfungen und -gutachten

Durchführung von Verletzungsverfahren / Verfolgung von Patentverletzungen bzw. Verteidigung gegen Ansprüche wegen Patentverletzung

Vorbereitung, Einreichung und Verfolgung von Einsprüchen in allen Instanzen

Vertretung in Nichtigkeits- und Löschungsverfahren

Prüfung von Vindikationsansprüchen

Strategische Patentberatung, Ausarbeitung von Patentstrategien

Validierung von europäischen Patenten in den Mitgliedsstaaten und als Einheitspatent

Verwaltung von Patentportfolios

Überwachung und Zahlung von Jahresgebühren

Lizenzverträge

Recherche
Für die Beurteilung der Aussichten einer Patentanmeldung ist es ratsam, vorab eine Recherche durchzuführen, um den möglichen Schutzrahmen abzustecken und sich von Schutzrechten Dritter abzugrenzen. Darüber hinaus führen wir Recherchen durch, um zu ermitteln, ob ein geplantes Produkt von Schutzrechten Dritter betroffen ist, und erstellen im Bedarfsfall hierzu Freedom-to-Operate-Analysen (FTO-Analysen).
Anmeldung
Um Schutz zu erlangen, wird eine Anmeldung beim zuständigen Patentamt eingereicht. Wir erstellen für Sie Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen mit einer detaillierten technischen Beschreibung der Erfindung. Da Anmeldeunterlagen im weiteren Verfahrenslauf nur in sehr engen Grenzen abgeändert werden dürfen, ist bereits bei der Einreichung eine detaillierte und gewissenhafte Bearbeitung unabdingbar. Die Patentanwälte der Kanzlei sind als Ingenieure, Materialwissenschaftler oder Chemiker auf den verschiedenen technischen Gebieten qualifiziert. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen formulieren wir eine fachgerechte Darstellung Ihrer Erfindung und vertreten wir Sie im Verfahren vor dem Patentamt, um einen optimalen Schutz Ihrer Erfindung zu erreichen.
Auslandsanmeldungen

Neben unserer Tätigkeit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) übernehmen wir auch den Schutz Ihrer Erfindungen im Ausland. Wir vertreten Sie als European Patent Attorneys vor dem Europäischen Patentamt (EPA), bei dem Patentschutz für eine große Anzahl europäischer Länder erlangt werden kann, und bei der WIPO, der Internationalen Behörde zuständig für Internationale Patentanmeldungen. Für Patentschutz in allen anderen Ländern arbeiten wir mit spezialisierten, erfahrenen Kollegen vor Ort zusammen, um Ihre Interessen zu vertreten/Rechte zu sichern. Mit dem Start des Einheitspatents können wir für Sie in einer großen Zahl europäischer Länder einheitlichen Schutz erlangen und die Rechtsbeständigkeit von Einheitspatenten überprüfen lassen.

Verteidigung und Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern

Nach Erteilung eines Patents beraten wir Sie bei Angriffen auf das Schutzrecht und vertreten Sie, wenn erforderlich, im Einspruchs-, Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren vor den Patentbehörden und -gerichten.

In Fragen einer Verletzung eines Patents oder Gebrauchsmusters beraten wir Sie, erstellen Verletzungsgutachten. Gemeinsam mit am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwaltskollegen vertreten wir Ihre Interessen vor den ordentlichen Gerichten sowohl als Schutzrechtsinhaber wie als vermeintlicher Verletzer. Bei der europaweiten Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten wir Sie vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC).

Lizenzvereinbarungen
Verträge über die Nutzung von Patenten, insbesondere Lizenzverträge, sind für die Verwertung Ihrer Schutzrechte ein wesentlicher Faktor. Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Ihre Interessen, erstellen entsprechende Vertragsentwürfe und unterstützen Sie bei Verhandlungen.
Patent oder Gebrauchsmuster?
Patente und Gebrauchsmuster sind technische Schutzrechte. Ein Patent ist geprüft, ein Gebrauchsmuster wird ohne materielle Prüfung eingetragen. Wir beraten Sie, welches Schutzrecht für Ihren Gegenstand und Ihre konkrete Situation am besten geeignet ist.