Spezialisierung
- Elektrotechnik
- Elektronik
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Computer- und Mikroprozessorsystemtechnik
- Nachrichtentechnik
- Physik
- Maschinenbau
Partner der Kanzlei seit 2017. Zu seinen Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen aus dem Mittelstand sowie Einzelerfinder auf den Gebieten der Elektrotechnik, Elektronik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Computer- und Mikroprozessorsystemtechnik, insbesondere computerimplementierte Erfindungen sowie KI-basierte Systeme,Nachrichtentechnik, Physik und Maschinenbau. Zudem berät er zu Fragen des Marken-, Design- und Arbeitnehmererfinderrechts.
Jan Quellmann begleitet seine Mandanten in allen Bereichen des gewerblichen Rechtschutzes, sowohl bei der Ausarbeitung, Verfolgung und Durchsetzung von deutschen, europäischen und internationalen Schutzrechten als auch in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie im Verletzungsfall. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der strategischen Beratung zu Schutzrechten Dritter, zu denen er regelmäßig Rechtsbeständigkeits-, Verletzungs- und FTO-Analysen ausarbeitet.

Studium der Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik an der TU Hamburg-Harburg. Es folgt eine mehrjährige Tätigkeit in der Industrie mit dem Schwerpunkt Elektronikentwicklung. Ausbildung zum Patentanwalt in der Kanzlei (damals Wenzel & Kalkoff), an der Fernuniversität Hagen, am Deutschen Patent- und Markenamt sowie am Bundespatentgericht von 2007 bis 2010. Zulassung zur Patentanwaltschaft im Jahr 2010. Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt.
Jan Quellmann ist begeisterter Kitesurfer und spielt in seiner Freizeit Klavier und Gitarre.
Patente schützen neue und erfinderische technische Erfindungen.
Marken schützen Bezeichnungen und Logos – und unterscheiden Ihr Produkt vom Wettbewerb.
Designs schützen die Gestaltung Ihres Produkts.
Das Arbeitnehmererfindergesetz regelt Rechte und Vergütung bei Erfindungen im Arbeitsverhältnis.
Wir erstellen Gutachten zu Marken, Patenten, Designs und Arbeitnehmererfinderrecht.
Wir setzen Ihre Schutzrechte durch – gerichtlich und außergerichtlich.