Spezialisierung
- Allg. Maschinenbau
- Werkstofftechnik
- Werkzeugmaschinenbau
- Fördertechnik
- Logistik
- Sondermaschinenbau (Nahrungs- und Genussmittel)
- Medizin-/Orthopädietechnik
- Verpackungstechnik
- Freizeit- und Sportartikel
- Wind-/Sonnenenergietechnik
Als studierter Ingenieur zeichnet sich Stephan Bamberger durch ein sehr breites und tiefes Technikverständnis sowie durch eine lösungsorientierte, pragmatische Arbeitsweise aus.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung seiner Mandanten beginnend mit der Erarbeitung möglicher Erfindungsfelder und Schutzrechtsmöglichkeiten sowie der anschließenden Ausarbeitung, Verfolgung und Durchsetzung deutscher, europäischer und internationaler Schutzrechte.
Zu seinen Mandanten zählen nationale und internationale Unternehmen aus dem Mittelstand, Konzerne sowie auch Einzelerfinder, die im Maschinenbau, insbesondere der nahrungs- und genussmittelverarbeitenden Industrie, in der Verpackungstechnik, der Orthopädietechnik sowie der Foto-/Filmtechnik erfolgreich sind.
Bei seiner Arbeit kommen ihm seine vielfältigen Erfahrungen aus mehr als 25 Jahren Praxis sowie unzähligen Verfahren vor den Patentämtern und den unterschiedlichen Landgerichten sowie Oberlandesgerichten zugute. Seine Mandanten schätzen seine klare und direkte Kommunikation.

Studium des Maschinenbaus an der Universität Hannover gefolgt von einer mehrjährigen Ingenieurstätigkeit bei der Siemens AG im Bereich Mobilfunk. Anschließend patentanwaltliche und juristische Ausbildung bei Meissner, Bolte und Partner in Bremen. Im Rahmen des Studiums tätig in einer Kammer für Patentstreitsachen (Landgericht Hamburg), beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht in München. Seit 1998 Deutscher Patentanwalt, seit 1999 zugelassener Vertreter vor dem EPA. Ab 2000 Partner der Kanzlei Stork Bamberger (damals Wenzel & Kalkoff).
Stephan Bamberger ist verheiratet und hat zwei Töchter. Er verbringt gern Zeit mit seiner Familie, reist gern und treibt in seiner Freizeit Sport. Seine spezielle Leidenschaft gilt dem Tennis.
Patente schützen neue und erfinderische technische Erfindungen.
Das Arbeitnehmererfindergesetz regelt Rechte und Vergütung bei Erfindungen im Arbeitsverhältnis.
Wir erstellen Gutachten zu Marken, Patenten, Designs und Arbeitnehmererfinderrecht.
Wir setzen Ihre Schutzrechte durch – gerichtlich und außergerichtlich.